Fachanwaltskanzlei für Strafrecht | Kompetente und schnelle Hilfe bei allen Fragen des Strafrechts | Wahl- & Pflichtverteidigungen | Vertretung von Opfern & Zeugen
Das Strafrecht ist ein sensibler Bereich und kann weitreichende Konsequenzen für den Betroffenen nach sich ziehen. Allein schon ein Ermittlungsverfahren kann für den Beschuldigten eine Gefährdung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz bedeuten.
Aber auch als Opfer einer Straftat sind Sie vielfältigen Konflikten und Fragen ausgesetzt. Darum ist es wichtig, sich schon zu Beginn eines Verfahrens an einen Experten auf diesem Rechtsgebiet zu wenden, der Ihre Interessen konsequent und zügig durchsetzt.
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht verfüge ich über eine besondere Zusatzqualifikation auf dem Gebiet des Strafrechts, die sowohl eine effektive Verteidigung vor Gericht als auch eine kompetente Beratung und Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege gewährleistet.
Verhaltenstipps
Wichtige Verhaltensregeln bei allen Zwangsmaßnahmen (Verhaftung, Durchsuchung, Beschlagnahme u.a.):
- 1: Ruhe bewahren
- 2: Schweigerecht wahrnehmen
- 3: Verteidiger anrufen
Sonja Steineck
Rechtsanwältin
Salomon-Goldschmidt-Str. 10
16225 Eberswalde
24/7 Nr.: 0176 64 30 04 12
Telefon: 03334 58 48 97 00
Fax: 03334 58 48 97 0
E-Mail: info@anwalt-strafrecht-eberswalde.de
Rechtsanwältin Sonja Steineck
Ich bin seit 1999 als Rechtsanwältin tätig und führe seit 2004 eine eigene Kanzlei.
Da mich das Strafrecht von jeher fasziniert hat, habe ich mich von Anfang an auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und habe auch den Fachanwaltstitel auf diesem Gebiet erworben. Fachanwalt für Strafrecht darf sich nur nennen, wer der zuständigen Rechtsanwaltskammer umfassende theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen kann. Zudem muss er jährlich mindestens 15 Stunden einschlägiger Fortbildungen nachweisen.
Ich begegne meinen Mandanten fair und vorurteilsfrei und vertrete konsequent ihre Interessen. Auf Basis des Akteninhalts und der Einholung aller verfügbaren Informationen gebe ich ihnen in einem Erstgespräch eine realistische Einschätzung der Situation und zeige die möglichen Verteidigungsstrategien auf.
Während des laufenden Mandats stehe ich meinen Mandanten und auf Wunsch auch ihren Angehörigen (z.B. in Fällen der Untersuchungshaft) für Fragen stets zur Verfügung. Kurze Reaktionszeiten und eine kurzfristige Terminvergabe sind für mich eine Selbstverständlichkeit.
Berufliche Netzwerke pflege ich insbesondere über die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger und die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht. Darüber hinaus bin ich Mitglied im Deutschen und im Berliner Anwaltsverein.
Kosten
Über Kosten informiere ich umfassend und vor allem auch für den juristischen Laien verständlich, bevor sie entstehen.
Schwerpunkte
- Allgemeines Strafrecht und Strafprozessrecht
- Vermögensdelikte (Raub, Betrug, Diebstahl, etc.)
- Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag u.a.)
- Verkehrsstrafrecht (fahrlässige Tötung, Trunkensheitdelikte, "Fahrerflucht" etc.)
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Urkundsdelikte
- Internetstrafrecht
- Rechtsmittelrecht: Revisionen und Berufungen in Strafsachen
- Haftrecht: Untersuchungshaft & Strafvollstreckungsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht (Fahrverbot etc.)
- Opferstrafrecht (Nebenklagevertretung und Adhäsionsverfahren)
- Beratung von Zeugen
FAQ: häufig gestellte Fragen und Ihre Antworten
1. Welche Schwerpunkte deckt die Kanzlei Sonja Steineck ab?
Die Kanzlei ist auf das gesamte Strafrecht spezialisiert. Dazu gehören unter anderem das allgemeine Strafrecht (Raub, Diebstahl, Betrug), Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafrecht sowie Revisionen und die Vertretung von Opfern (Nebenklage).
2. Was sollte ich tun, wenn meine Wohnung durchsucht wird?
Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben zur Sache. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und unterschreiben Sie keine Dokumente, mit denen Sie einer Durchsuchung oder Beschlagnahme zustimmen.
3. Muss ich einer Vorladung der Polizei zur Vernehmung folgen?
Nein, als Beschuldigter oder Zeuge sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Eine Pflicht zum Erscheinen besteht nur bei Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Es wird dringend empfohlen, vor einer Aussage Akteneinsicht über einen Anwalt zu nehmen.
4. Wie erreiche ich die Kanzlei in einem strafrechtlichen Notfall?
Für dringende Fälle wie Festnahmen, Verhaftungen oder Durchsuchungen steht eine 24/7-Notfallnummer zur Verfügung: 0176 64 30 04 12. Die regulären Büronummern sind 03334 58 48 97 00 (Eberswalde) oder 030 609 80 07 50 (Berlin).
5. Wie hoch sind die Kosten für eine Erstberatung?
Die Kosten für eine Erstberatung werden transparent und verständlich kommuniziert, bevor sie entstehen. Die Kanzlei informiert Sie vorab umfassend über die zu erwartenden Gebühren, damit Sie Planungssicherheit haben.
6. Ist eine Ratenzahlung der Anwaltskosten möglich?
Ja, in vielen Fällen können individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden, um eine effektive Verteidigung auch bei einer angespannten finanziellen Situation zu gewährleisten.
7. Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger beigeordnet?
Ein Pflichtverteidiger wird in Fällen der „notwendigen Verteidigung“ bestellt, zum Beispiel bei schweren Vorwürfen, drohender Untersuchungshaft oder wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist (§ 140 StPO). Sie haben das Recht, dem Gericht einen Verteidiger Ihrer Wahl zu benennen.
8. Wer übernimmt meine Anwaltskosten im Falle eines Freispruchs?
Bei einem Freispruch in einer Hauptverhandlung trägt der Staat die notwendigen Verteidigerkosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren (RVG). Wird das Verfahren hingegen durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, erfolgt in der Regel keine Kostenerstattung durch die Staatskasse.
9. Werden auch Opfer von Straftaten durch die Kanzlei vertreten?
Ja, Rechtsanwältin Steineck vertritt Opfer im Rahmen der Nebenklage und im Adhäsionsverfahren (Geltendmachung von Schadensersatz). Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei schweren Gewaltdelikten oder finanzieller Bedürftigkeit, kann hierfür Prozesskostenhilfe beantragt werden.
10. Warum ist es wichtig, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten?
Bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt. Ein Verteidiger kann durch Akteneinsicht die Beweislage prüfen und frühzeitig auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken, um eine öffentliche Hauptverhandlung oder eine drohende Existenzgefährdung abzuwenden.